AGB

Kurse

  1. Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse verrechnet.
  2. Privatversicherte Frauen erhalten nach Kursende eine Rechnung nach der Hamburgischen Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
  3. Die Gebühren für versäumte Stunden können nicht zu Lasten der Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Kursteilnehmer:in selbst zu tragen. Die Kosten für eine Kurstag belaufen sich hierbei auf 55,72 €. Für Samstag und Sonntag entsprechen 111,44€. Für Privatversicherte gilt die Kursgebühr nach der Hamburgischen Privatgebührenordnung. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Am Ende des Kurses erhält die Teilnehmerin eine Rechnung über  versäumten Stunden.
  4. Der Kurs "Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende mit Begleitperson" kann nur in Ausnahmefällen ohne Begleitperson gebucht werden.
  5. Für die Teilnahme der Begleitperson wird eine Teilnahmgebühr von 140,00€ in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist binnen 14 Tagen und VOR Kursbeginn zu entrichten. Die Kontodaten werden nach Kursbuchung per Mail versandt. Sollte die Begleitperson am Kurstag verhindert sein, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dabei ist unerheblich aus welchem Grund keine Teilnahme zustande kam.
  6. Nach Anmeldung kann der Kurs bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist der volle Betrag plus Partnergebühr fällig. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Kursplatz abgesagt wird. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn der Platz nach besetzt werden kann.
  7. Die Hebamme ist berechtigt in dringenden Fällen Kurstermine kurzfrisitg abzusagen.
  8. Die Hebamme informiert die Teilnehmenden rechtzeitig über Abwesenheit.
  9. Bei weniger als 5 Teilnehmenden + Begleitperson, behält sich die Hebamme vor den Kurs spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen.
  10. Bei Krankheit, Urlaubszeit, oder in dringenden Fällen kann die Hebamme den betreffenden Kurs durch eine adäquat ausgebildete Person vertreten lassen, oder im Notfall einem Ausweichtermin bestimmen. Können Teilnehmende am Ausweichtermin nicht, bekommen sie die Gebühr für die Begleitperson in vollem Umfang zurückerstattet.